Reglement offene Sportprototypen

Poolmotor SRP25 mit 12er Ritzel

Strafzeit 4sec. bei selbst verschuldetem „Terror“.

 

Es sind Fahrzeuge der Baujahre 1960 – 2000 zugelassen. Die Fahrzeuge sind so zu bauen,
wie es der jeweilige Bausatz vorsieht. Die Lackierung muss „rennmäßig“ sein, d.h. es
müssen 3 Startnummern auf der Karosserie sein und entsprechende Decals.

Beispielliste für mögliche Karosserien:
Porsche 908, 917/10, 917/30, Ferrari 312 PB, 333
McLaren M6, M8 Chevron B31
March 707 Lola T70 Spyder, T296
UOP Shadow Alfa Romeo T33/3
BMW V 12 LMP, Matra-Simca MS630
Audi R8 Spyder
Dieses sind nur Beispiele, die durch viele weitere Modelle ergänzt werden können.

Im Einzelnen:
• Karosserie aus Plastik, Resine oder GFK
• Bodenfreiheit 0,8 mm
• Mindestgewicht 180 g (Karo + fahrfertiges Chassis)
• Maximalbreite Karosserie 90 mm (incl. Heckflügel)
• Vollstahlachsen
• Reifen vorne: mind. 5 mm Auflagefläche hinten: max. 16 mm Auflagefläche
• alle 4 Reifen müssen die Fahrbahn berühren
• Felgendurchmesser ca. dem Original entsprechend
• Die Karosserie muss alle Räder, Leitkiel und Chassis überdecken
• Inlett: plastischer 3D-Einsatz, Fahrerkopf aus Hartplastik/Resine
• Felgeneinsätze 3D