Reglement Gruppe C

Eigener Motor SRP25 Ritzel 12Z.

Bahnspannung 11V.

Strafzeit 6 sec. bei selbst verschuldetem „Terror“.

 

1. Karosserien:
Erlaubt sind geschlossene Gruppe C Karosserien aus Plastik, GFK oder Resine im Maßstab 1:24/1:25, die in der Zeit von 1982 bis 1992 in der Gruppe C Weltmeisterschaft eingesetzt worden sind.
Die Karosserie muss sämtliche Teile des Fahrwerks abdecken incl. der Räder und des Leitkiels.
Die Fahrzeuge sollten Originalgetreu lackiert sein, müssen aber zumindest einer zeitgemäßen Lackierung entsprechen.
Es muss ein tiefgezogenes Fahrerinlet mit separatem Fahrerkopf verwendet werden.
2. Chassis:
Freigestellt. Blei darf nur von innen im Chassis befestigt werden. Die Bodenfreiheit vor, während und nach dem Rennen muss 0,8 mm betragen. Die maximale Spurbreite beträgt 84 mm.
3. Gewicht:
Das Mindestgewicht des rennfertigen Fahrzeugs beträgt 160 Gramm. Dabei entfallen mindestens 20 Gramm Gewicht auf die verwendete rennfertige Karosserie.
4. Reifen, Felgen, Getriebe, Achsen und Lager:
An Vorder- und Hinterachse müssen Moosgummireifen verwendet werden. Ein versiegeln der Vorderreifen ist erlaubt.
Die Vorderreifen müssen mindestens 5 mm breit und die Hinterreifen maximal 16 mm breit sein.
Die Felgen sind freigestellt und sind, mit zum Fahrzeugtyp passenden, Felgeneinsätzen zu versehen.
Das Spurzahnrad ist in Material und Größe freigestellt.
Achsen (3 mm) und Lager sind freigestellt.